Explosionsschutz

Die Europäische Gemeinschaft hat sich mit der Ex-Richtlinie 94/9/EG eine Basis für verbindliche einheitliche Beschaffenheitsanforderungen hinsichtlich des Explosionsschutzes von Systemen, Geräten und Komponenten
gegeben, die durch die genannten EN- Standards der CENELEC und CEN- Normenorganisationen untersetzt sind.

Die Umsetzung der Richtlinien erfolgt in nationale Regelungen,
in Deutschland sind dies z.B. Gerätesicherheitsgesetz und die
Betriebssicherheitsverordnung.

Gemäß der Forderungen der Betriebssicherheits Verordnung
(BetrSichV) erstellen wir zunächst eine Gefährdungsbeurteilung
für den Betrieb / Anlage. Diese Gefährdungsbeurteilung wird dann wesentlicher Bestandteil des Explosionsschutz Dokument
nach §6 BetrSichV.

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