Brandschutz in Wohngebäuden

Diese spezielle Seite richtet sich vor allem an Besitzer von
Ein und Mehrfamilienhäuser die Fragen zum häuslichen Brandschutz haben.

Seit Juni 2005 sind Wohneigentümer / Besitzer von älteren Gebäuden, also mit einem Baujahr (Fertigstellung) vor dem 01.06.2005 verpflichtet, bis zum 31.12.2014 nach den gesetzlichen Vorgaben (HBO) mit Rauchmeldesystemen
nachzurüsten.

Alle Gebäude die nach dem 01.06.2005 errichtet / fertig
gestellt wurden, sind ab diesem Datum mit Rauchmeldesystemen auszurüsten.

Fragen Sie uns wir beraten Sie gerne über Art, Anzahl und Anforderung an die Rauchmeldesysteme.

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